Informationen zur bevorstehenden
Erörterung für die Errichtung und den Betrieb der Fernwärmesystemanbindung „FWS-West“

Nach Abschluss der Online-Konsultation (Erörterung) wurde von der Planfeststellungbehörde diese Synopse mit Einwendungen der Teilnehmer*innen und Entgegnungen von Wärme Hamburg erstellt.

Hier ist eine neue Anwohnerinformation, die Sie auch herunterladen können.

Im Amtlichen Anzeiger vom 5. Februar 2021 wurden die folgenden Festlegungen für die Erörterung im Planfeststellungsverfahren „FWS-West“ bekannt gegeben:

Die Erörterung findet als Online-Konsultation statt und zwar im Zeitraum vom 15.2.2021 bis zum 1.3.2021.

Der zu erörternde Sachverhalt wird in der Zeit vom 15.2.2021 bis 1.3.2021 auf dem Internet-Portal unter der Adresse https://www.hamburg.de/bukea/online-konsultation-fwswest für die Teilnahmeberechtigten bereitgestellt werden.

!!! ACHTUNG: Uns ist von mehreren Personen mitgeteilt worden, dass ihr Versuch, sich bei der Online-Konsultation zu registrieren, fehlgeschlagen ist. In diesem Fall ist es sinnvoll, die kostenlose Hotline in Anspruch zu nehmen unter der

Rufnummer 0800 – 300 51 52

Hilfe ist hier im Konsultationszeitraum vom 15.02.2021 bis 01.03.2021, jeweils Montag – Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr, verfügbar.

Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt
sind neben den Behörden und der Trägerin des Vorhabens, der Wärme Hamburg GmbH, diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben sowie sonstige Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden.

Die Teilnahmeberechtigten können sich in der Zeit vom 15.02.2021 bis 01.03.2021 elektronisch über das Portal der Online-Konsultation zu den sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Sachverhalten äußern.
Schriftliche Äußerungen per Post:             siehe Amtlicher Anzeiger.
Vertretung von Teilnahmeberechtigte:     siehe Amtlicher Anzeiger.

Anmeldung auf dem Internet-Portal:
Zur Teilnahme an der Online-Konsultation ist eine Anmeldung auf dem Internet-Portal während des Zeitraums der Online-Konsultation vom 15.2.2021 bis 1.3.2021 erforderlich.
Eine Anmeldung ist erst nach einer einmaligen, erfolgreichen Registrierung im oben genannten Konsultationszeitraum möglich. Hierfür müssen unter Angabe des Vor- und Nachnamens, der Wohnadresse, sowie der E-Mailadresse die Zugangsdaten zum Portal beantragt werden. Gegebenenfalls müssen weitere Dokumente (z. B. Vertretungsvollmacht, etc.) zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung beigefügt werden. Dies ist ebenfalls vom 15.02.2021 bis 01.03.2021 möglich.

Mit dem „zu erörternden Sachverhalt“  ist möglicherweise die so genannte Synopse gemeint, in der die Entgegnungen von der Wärme Hamburg GmbH oder von Behörden allen Einwendungen gegenübergestellt sind. Mehr zur Synopse weiter unten.

Wichtig: Auch Anträge an die Erörterungsbehörde können „innerhalb des zweiwöchigen Konsultationszeitraum, wie es auch in einem Erörterungstermin möglich wäre, auf dem Konsultationsportal gestellt werden.“

Ähnliche Informationen finden sich hier.

Die BI „Keine Elbtrasse!“ wird für Eingaben und Anträge bei der Online-Konsultation Unterstützung durch ihren Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, wo das sinnvoll ist. Bezahlt wird der Rechtsanwalt dabei aus Mitteln des Klagefonds. Für Hilfe bei Eingaben und Anträgen zu den individuellen Einwendungen in der Online-Konsultation bietet die Bürgerinitiative ihre Unterstützung an.

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Ergänzungen:

Dem Hamburger Energietisch wurde von der Planfeststellungsbehörde mitgeteilt:

„Die Konsultation erfolgt über einen Zeitraum von zwei Wochen und findet in diesem Zeitraum täglich statt. Innerhalb dieser zweiwöchigen Konsultationsphase können sich die Betroffenen jeden Tag und beliebig oft auf dem Konsultationsportal anmelden und sich mittels der Kommentarfunktion an der Konsultation beteiligen.“

Nachfragen bei der Planfeststellungbehörden haben zu den technischen Voraussetzungen ergeben: „Es muss ein Computer mit Internetzugang und Internetbrowser vorhanden sein. Eine App ist für die Teilnahme an der Online-Konsultation nicht nötig. Die Online-Konsultation erfolgt nicht per Video-Chat oder Live-Schalte.

„Stattdessen können die Teilnehmenden über einen Zeitraum von zwei Wochen nach Anmeldung auf dem Portal Einsicht in die eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen nehmen und mittels einer Kommentarfunktion, ähnlich wie in einem Erörterungstermin, Kommentare zu den entsprechenden Themen abgeben, auf andere abgegebene Kommentare erwidern und sich so an der Konsultation zu den Themen beteiligen.“

Unklar ist für uns, wie den direkten Anwohnerinnen und Anwohner eine Teilnahme an der Erörterung ermöglicht werden soll, die bisher keine Einwendung erhoben haben. Es muss noch geklärt werden, ob dies die „sonstigen Betroffenen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden“ sind (siehe oben).

Dem Hamburger Energietisch hat die Planfeststellungsbehörde die beiden folgenden Unterlagen zugesandt, die möglicherweise bis zur Online-Konsultation noch verändert werden:

  • ein Ordnungssystem, das vermutlich den strukturierten Ablauf der Erörterung enthält,
  • eine umfangreiche Synopse, in der den Einwendungen, die bei der Behörde eingegangen sind, Erwiderungen der Antragstellerin Wärme Hamburg GmbH gegenübergestellt wurden.

Für alle, die die Elbtrasse ablehnen oder Vorbehalte haben, dürfte auch ein Papier zur „Rechtfertigung der Trasse“ durch die Wärme Hamburg GmbH, sehr interessant sein.
Hier finden Sie Auszüge aus dieser „Rechtfertigung“ und eine Analyse, die zu einer vernichtenden Beurteilung führt.

Die Energieabteilung der Wärme Hamburg hat kürzlich außerdem ein „Hintergrundpapier: Der Ersatz des Heizkraftwerks Wedel“ veröffentlicht, in dem der „Entscheidungs-Prozess bis zur Entscheidung für den Energiepark Hafen“ aus ihrer Sicht nachgezeichnet werden soll.

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Was ging der Erörterung voraus?

Vor dem 15. September 2020 wurden von Bürgerinnen und Bürgern einige Hundert Einwendungen an die Planfeststellungsbehörde geschickt. Darunter befindet sich die juristisch unterstützte Einwendung der Bürgerinitiative „Keine Elbtrasse!“ und des Hamburger Energietischs e. V.

Am Samstag, dem 9. Januar 2021, meldete das Hamburger Abendblatt in einem Artikel „Großprojekte und grüne Akzente in Hamburgs Westen“:

„Das Projekt Fernwärmetrasse (7) spaltet die Stadtteile Othmarschen, Groß Flottbek und Teile von Bahrenfeld. Wie berichtet, soll die neue, 7,6 Kilometer lange Trasse von der Elbe kommend unter anderem über Parkstraße und Groß Flottbeker Straße bis zur Notkestraße geführt werden. Nach Mitteilung des Bezirksamts befindet sich das Ganze nach wie vor im Planfeststellungsverfahren und im avisierten Zeitplan. Aktuell ist ein digitaler Erörterungstermin geplant, auf dem die vielen Einwendungen gegen das Projekt behandelt werden können – voraussichtlich für Ende Januar. Laut Bezirksamt könnte ein Planfeststellungsbescheid Mitte 2021 erlassen werden. Ob die Initiative „Keine Elbtrasse!“ wie angedroht dagegen klagen wird, ist aktuell noch offen.

In der Beantwortung der CDU-Anfrage Drs. 22/2590 vom 22.12.20Horrorbaustelle Elbchaussee – geplant und verplant?“ wurden unterdessen bereits Zeitpunkte für den Baubeginn genannt wie: „Der Baubeginn der Fernwärmetrasse im Hindenburgpark ist, vorbehaltlich der Ergebnisse des laufenden Planfeststellungsverfahrens, ab August 2021 geplant.“